Organisation

In dieser Rubrik sind Informationen über den Zweckverband Weinland wie Statuten, Jahresrechnung, Organisationsreglement usw. einsehbar.

Das neue Gemeindegesetz des Kantons Zürich vom 20. April 2015 schreibt vor, dass die Mitglieder der Behörden ihre Interessenbindungen offenlegen. Das neue Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2018. Die Interessenbindungen der Mitglieder der Feuerwehrkommission sind auf den Internetauftritten der Zweckverbandgemeinden ersichtlich.